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Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Führungsberechtigung

Das Fahrzeug darf außer vom Mieter nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Zusätzliche Fahrer ( Anzahl 2, weitere gegen Aufpreis und Anfrage ) haben keinen Aufpreis und können somit unter Vorlage des Führerscheins sowie Personalausweises, aufgelistet werden im Mietvertrag.

 

Dabei ist immer das jeweilige festgesetzte Mindestalter zu beachten, mindestens 1 Jahr im Führerscheinbesitz. Fahrzeugklassen: Fiat 500 oder ähnlich, Seat Ibiza oder ähnlich usw.

 

Ausgeschlossen sind  die Fahrzeugklassen ab Hyundai Tucson oder ähnlich. Erforderlich sind hierzu mindestens 3 Jahre im Besitz der gültigen Führerscheinlizenz. 

Für die Premiumklassen ist der Besitz des Führerscheins von 6 Jahren erforderlich sowie ein Mindestalter von 26 Jahren.

Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

Der Mieter ist verantwortlich für die Überprüfung der für die Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis, sowie über die Einhaltung der AGB durch die im Mietvertrag genannten Fahrer.

2. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden

a) zur Teilnahme an motor-sportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
d) zur Weitervermietung,
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

Bei der Benutzung des Fahrzeuges ist die Bedienungsanleitung für das Fahrzeug und etwaiges Zubehör zu beachten. Dazu gehört insbesondere die ständige Überprüfung des Motoröls, des Kühlwassers und des Reifendrucks. Fahrten außerhalb der Insel sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin zulässig. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss, das Schiebedach, die Türen und der Kofferraum verschlossen zu halten. Bei Cabriolets ist das Abstellen mit geöffnetem Verdeck nicht zulässig.

f) Fährfahrten ohne vorherige Genehmigung, des Vermieters.

3. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen bis 50 Millionen Euro Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen Euro) haftpflichtversichert.

Weiter besteht eine Vollkaskoversicherung zur Abdeckung von Schäden an dem gemieteten Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand- oder Glasbruch, Dach, Unterboden und Felgen entstehen, mit einer Selbstbeteiligung von 0 Euro

4. Wartung und Reparatur

Bei Schäden sowie bei Aufleuchten der Kontrolllampen, der hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter folgend Bescheid zu geben. Es erfolgt ein sofortiger Austausch des Fahrzeuges. Bei Mieten ab 28 Tage erfolgt ein Fahrzeugwechsel.

4a. Verschmutzung

zusätzliche Kosten bei starker Verschmutzung betragen 150 Euro

unerlaubtes Rauchen im Fahrzeug, 300 Euro

5. Mietzeit, Kündigung, Rückgabe des Fahrzeugs

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung, bei Anlieferung auf Verlangen des Mieters gilt der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Vermietstation verlässt. Der Miettag dauert 24 Stunden, angebrochene Miettage gelten als ganze Miettage. Das Mietverhältnis endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe des Fahrzeuges entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

Das Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Vermietstation, bei der er das Fahrzeug angemietet hat, zurückzugeben. 

Wird das Fahrzeug auf Verlangen des Mieters bei diesem abgeholt, gilt der Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug die Vermietstation erreicht, als Zeitpunkt der Rückgabe.

6. Kraftstoff und Mautgebühren

Das Fahrzeug wird dem Mieter mit einem vollen Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit aufgefülltem Tank zurückzugeben. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters vollzutanken und zusätzlich dafür eine Servicegebühr laut Mitteilung des Mietvertrages zu verlangen. Der Mieter hat die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff zu tragen. Sollte das Fahrzeug nicht getankt abgegeben werden, betragen die zusätzlichen Kosten hierfür 30 Euro + Füllung zu dem Tagesaktuellen Preis. Ebenso ist der Mieter zuständig für AD Blue Füllungen bei Diesel Fahrzeugen.  Ebenso trägt der Mieter alle anfallenden Straßenbenutzungsgebühren und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges durch den Mieter anfallen.

Besondere Vereinbarungen: Im Falle von Strafgebühren, durch Blitzer - falsches Parken oder ähnlich, sind die Kosten durch den Mieter zu tragen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro an.

Bei Übergabe des Fahrzeuges weisen wir jeden Kunden zusätzlich nochmal darauf hin. 

7. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Vermieterin selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten

8. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin und ihre Mitarbeiter haften nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch den Ausfall eines Fahrzeuges entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, in diesen Fällen haftet die Vermieterin auch für fahrlässige Pflichtverletzungen.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung von Vertragspflichten entstehen. Das gilt insbesondere für Schäden,

a) die durch das Ladegut entstehen,
b) die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Schäden durch die Ladung im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs entstehen,
c) die an allen LKW- Auf- und Anbauten durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder des gemieteten LKWs entstehen,
d) die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung der Pflicht zum Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme entstehen,
e) die durch Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen,
f) die das Fahrzeug während der Mietzeit erleidet, insbesondere durch Unfall, äußere Einwirkungen sonstiger Art oder Einwirkung unbekannter Dritter, es sei denn, ein bekannter Dritter tritt in die Haftung verbindlich ein.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor Schadenseintritt, einer eventuellen Wertminderung, der Gutachterkosten, der Abschlepp- und Bergekosten, der Rückholkosten bis Vermietstation und den Mietausfall.

10. Haftungsreduzierung

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, inklusive Glas- Unterboden - Dach - Reifen und Felgeschutz. 24 h Pannendienst und Austauschwagen im Pannen und Schadensfall, mit im Mietpreis inkludiert. 

 

 Der Mieter und seine Fahrer verlieren ihre Rechte aus einer vereinbarten Haftungsreduzierung, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere wenn

a) die Schadenverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder sonstiger Weise bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag,
c) die Polizei nicht unverzüglich bei Schadenseintritt hinzugezogen wurde,
d) ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde,
e) das Fahrzeug von anderen als in diesem Vertrag genannten Personen,

insbesondere solchen ohne gültige Fahrererlaubnis, geführt wurde.

11. Vorautoristierte Abbuchungen

Wir weisen ausdrücklich jeden Kunden darauf hin, das wir keine Abbuchungen vornehmen auf der Kreditkarte. Durch Vertragsabschluss wird keinerlei Zustimmung erteilt zur " Vorautorisierten Abbuchung ".

Gebühren durch starke Verschmutzung, Strafzettel, Tankfüllung, oder sonstige Gebühren die ordnungsgemäß aufgeführt sind, auch im Mietvertrag kommt der jeweilige Mieter selbst auf.

12. Datenschutzklausel

Mieter und Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der Vermieterin gespeichert werden und aus zwingenden Gründen weitergegeben werden können. ©

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