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Términos y condiciones generales de negocio.
Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Zusätzliche Fahrer ( Anzahl 2, weitere gegen Aufpreis und Anfrage ) haben keinen Aufpreis und können somit unter Vorlage des Führerscheins sowie Personalausweises, aufgelistet werden im Mietvertrag.
Dabei ist immer das jeweilige festgesetzte Mindestalter zu beachten, mindestens 1 Jahr im Führerscheinbesitz. Fahrzeugklassen: Fiat 500 oder ähnlich, Seat Ibiza oder ähnlich usw.
Ausgeschlossen sind die Fahrzeugklassen ab Hyundai Tucson oder ähnlich. Erforderlich sind hierzu mindestens 3 Jahre im Besitz der gültigen Führerscheinlizenz.
Für die Premiumklassen ist der Besitz des Führerscheins von 6 Jahren erforderlich sowie ein Mindestalter von 26 Jahren.
Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Mieter ist verantwortlich für die Überprüfung der für die Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis, sowie über die Einhaltung der AGB durch die im Mietvertrag genannten Fahrer.
2. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden
a) zur Teilnahme an motor-sportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
d) zur Weitervermietung,
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Bei der Benutzung des Fahrzeuges ist die Bedienungsanleitung für das Fahrzeug und etwaiges Zubehör zu beachten. Dazu gehört insbesondere die ständige Überprüfung des Motoröls, des Kühlwassers und des Reifendrucks. Fahrten außerhalb der Insel sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin zulässig. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss, das Schiebedach, die Türen und der Kofferraum verschlossen zu halten. Bei Cabriolets ist das Abstellen mit geöffnetem Verdeck nicht zulässig.
f) Fährfahrten ohne vorherige Genehmigung, des Vermieters.
3. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen bis 50 Millionen Euro Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen Euro) haftpflichtversichert.
Weiter besteht eine Vollkaskoversicherung zur Abdeckung von Schäden an dem gemieteten Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand- oder Glasbruch, Dach, Unterboden und Felgen entstehen, mit einer Selbstbeteiligung von 0 Euro. Achtung: Versicherungsschutz entfällt bei "Fahrten unter Alkohol" sowie wenn bei Unfällen, mit Drittbeteiligung keine Polizei dazu gerufen wird. Sofern eine schriftliche Genehmigung, des Vermieters vorliegt entfällt letzteres.
4. Wartung und Reparatur
Bei Schäden sowie bei Aufleuchten der Kontrolllampen, der hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter folgend Bescheid zu geben. Es erfolgt ein sofortiger Austausch des Fahrzeuges. Bei Mieten ab 28 Tage erfolgt ein Fahrzeugwechsel.
4a. Verschmutzung
zusätzliche Kosten bei starker Verschmutzung betragen 200 Euro
unerlaubtes Rauchen im Fahrzeug, 300 Euro
5. Mietzeit, Kündigung, Rückgabe des Fahrzeugs
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung, bei Anlieferung auf Verlangen des Mieters gilt der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Vermietstation verlässt. Der Miettag dauert 24 Stunden, angebrochene Miettage gelten als ganze Miettage. Das Mietverhältnis endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe des Fahrzeuges entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
Das Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Vermietstation, bei der er das Fahrzeug angemietet hat, zurückzugeben.
Wird das Fahrzeug auf Verlangen des Mieters bei diesem abgeholt, gilt der Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug die Vermietstation erreicht, als Zeitpunkt der Rückgabe.
Die Parteien haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn ein rechtlicher Grund dafür vorliegt. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter in Verzug ist, was am Tag nach der Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsverpflichtung eintritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Sie gelten als wichtiger Grund für die Beendigung des Vertrages:
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Nutzung des Fahrzeugs, die nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden am Fahrzeug verursacht.
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Kosten, die sich aus der Rückgabe von Quittungen, Schecks, Eigenwechseln, Zahlungsanweisungen, Kreditkartengebühren ergeben, wenn der Mieter nicht innerhalb von sieben Tagen zahlt, oder aus der Nichteinhaltung der zuvor vom Vermieter vereinbarten Zahlungsbedingungen.
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Nichteinhaltung einer der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
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Im Falle einer hohen Unfallrate.
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Verstoss gegen die AGBs
In jedem Fall hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug nach Beendigung des Vertrages zu entfernen, wo immer es sich befindet. Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Unterlagen und das Zubehör unverzüglich zurückzugeben. Im Falle einer Vertragskündigung kann der Vermieter, den durch die Kündigung verursachten Schaden verlangen, der nicht nur den Folgeschaden, sondern auch den entgangenen Gewinn aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs umfasst.
Verbot der Abtretung
Der Kunde kann seine Reservierungsrechte oder -verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nicht übertragen. Der Buchungsvertrag wird zwischen dem in der Buchung registrierten Kunden und Sunnyside S.L. geschlossen. Sunnyside S.L. behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit in Situationen höherer Gewalt zu stornieren. Sunnyside S.L. behält sich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren, wenn der Kunde den Mietvertrag nicht einhält, einschließlich der Nichtbezahlung aller fälligen Beträge für frühere Anmietungen, an denen der Kunde, der Mieter und/oder der Fahrer des Fahrzeugs, die Teil des unterzeichneten Mietvertrags waren, beteiligt gewesen sein könnten. Sie behält sich außerdem das Recht vor, bei willkürlichem oder rechtswidrigem Verhalten gegenüber den Angestellten einer der Vermietungsfilialen ihrer Franchiseunternehmen oder bei betrügerischen oder illegalen Aktivitäten mit einem der Fahrzeuge zu kündigen.
6. Kraftstoff und Mautgebühren
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit einem vollen Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit aufgefülltem Tank zurückzugeben. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters vollzutanken und zusätzlich dafür eine Servicegebühr laut Mitteilung des Mietvertrages zu verlangen. Der Mieter hat die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff zu tragen. Sollte das Fahrzeug nicht getankt abgegeben werden, betragen die zusätzlichen Kosten hierfür 45 Euro + Füllung zu dem Tagesaktuellen Preis. Ebenso ist der Mieter zuständig für AD Blue Füllungen bei Diesel Fahrzeugen. Ebenso trägt der Mieter alle anfallenden Straßenbenutzungsgebühren und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges durch den Mieter anfallen.
Besondere Vereinbarungen: Im Falle von Strafgebühren, durch Blitzer - falsches Parken oder ähnlich, sind die Kosten durch den Mieter zu tragen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 80 Euro an.
Bei Übergabe des Fahrzeuges weisen wir jeden Kunden zusätzlich nochmal darauf hin.
7. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Vermieterin selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten
Bei Unfällen mit Drittbeteiligung, ist ein gesonderter Polizeibericht auszufüllen, wird dies nicht gemacht entfällt der vollständige Versicherungsschutz und die Kosten der Reparaturen sind vom Mieter selbst zu tragen.
8. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin und ihre Mitarbeiter haften nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch den Ausfall eines Fahrzeuges entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, in diesen Fällen haftet die Vermieterin auch für fahrlässige Pflichtverletzungen.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung von Vertragspflichten entstehen. Das gilt insbesondere für Schäden,
a) die durch das Ladegut entstehen,
b) die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Schäden durch die Ladung im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs entstehen,
c) die an allen LKW- Auf- und Anbauten durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder des gemieteten LKWs entstehen,
d) die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung der Pflicht zum Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme entstehen,
e) die durch Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen,
f) die das Fahrzeug während der Mietzeit erleidet, insbesondere durch Unfall, äußere Einwirkungen sonstiger Art oder Einwirkung unbekannter Dritter, es sei denn, ein bekannter Dritter tritt in die Haftung verbindlich ein.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor Schadenseintritt, einer eventuellen Wertminderung, der Gutachterkosten, der Abschlepp- und Bergekosten, der Rückholkosten bis Vermietstation und den Mietausfall.
10. Haftungsreduzierung
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, inklusive Glas- Unterboden - Dach - Reifen und Felgeschutz. 24 h Pannendienst und Austauschwagen im Pannen und Schadensfall, mit im Mietpreis inkludiert.
Der Mieter und seine Fahrer verlieren ihre Rechte aus einer vereinbarten Haftungsreduzierung, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere wenn
a) die Schadenverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder sonstiger Weise bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag,
c) die Polizei nicht unverzüglich bei Schadenseintritt hinzugezogen wurde,
d) ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde,
e) das Fahrzeug von anderen als in diesem Vertrag genannten Personen,
insbesondere solchen ohne gültige Fahrererlaubnis, geführt wurde.
11. Vorautoristierte Abbuchungen
Wir weisen ausdrücklich jeden Kunden darauf hin, das wir keine Abbuchungen vornehmen auf der Kreditkarte. Durch Vertragsabschluss wird keinerlei Zustimmung erteilt zur " Vorautorisierten Abbuchung ".
Gebühren durch starke Verschmutzung, Strafzettel, Tankfüllung, oder sonstige Gebühren die ordnungsgemäß aufgeführt sind, auch im Mietvertrag kommt der jeweilige Mieter selbst auf.
Zahlungsmethoden
Die Zahlung muss über den zugesendeten Link, nach Erhalt der Buchungsunterlagen innerhalb von 24h erfolgen. 100 % des Buchungsbetrags müssen zu diesem Zeitpunkt per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Bei Nichtzahlung behält sich Sunnyside Services das Recht vor, die Vorreservierung des Kunden zu stornieren.
Sunnyside Services akzeptiert alle unterstützten Karten.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Stornierungen
Der Kunde kann seine Buchung bis zu 48 Stunden vor Beginn der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags kostenfrei stornieren. In diesem Fall erstattet Sunnyside Services, den vollen Betrag der Buchung innerhalb von einundzwanzig (21) Werktagen. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden im Voraus wird der gesamte Betrag der Buchung ohne Rückerstattungsrecht berechnet.
Bei Nichterscheinen zur Fahrzeugabholung zum vereinbarten Zeitpunkt storniert Sunnyside Services die Buchung ohne Rückerstattungsrecht. Wenn der Kunde eine Verzögerung nicht meldet, kann die Buchung fünf (3) Stunden nach der geplanten Übergabezeit storniert werden, und Sunnyside Services kann die gesamten Parkgebühren zusammen mit den entsprechenden Verwaltungskosten, in Rechnung stellen.
Wenn der Kunde eine Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aus nicht dem Kunden zuzurechnenden und gerechtfertigten Gründen, wie z. B. einer Flugverspätung, meldet, wird Sunnyside Services, sich nach der neuen Ankunftszeit richten. Wenn die Verzögerung jedoch drei (3) Stunden überschreitet und sich das Fahrzeug bereits auf dem Parkplatz befindet, übernimmt der Kunde 100 % der Parkgebühr, auch wenn diese fünfzehn Euro (15,00 €) übersteigt.
Änderungen und Verlängerungen des Mietvertrags
Jede Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags muss an Sunnyside Services per E-Mail an contact@sunnyside.services oder über das Benutzerprofil auf der Webseite, falls verfügbar, beantragt werden. Das Kundendienstteam berechnet die entsprechenden Kosten, die zur Bestätigung der Verlängerung bezahlt werden müssen. Wenn die Zahlung nicht erfolgt und das Fahrzeug nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, wird der Verlängerungsbetrag direkt abgezogen. Verlängerungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus bearbeitet werden, führen zu einer zusätzlichen Gebühr von dreißig Euro (25,00 €) inklusive Steuern.
Reservierungsänderungen oder Umbuchungen können höchstens bis 2 Stunden vor der Uhrzeit oder dem Datum das geändert werden soll, vorgenommen werden. In diesem Zeitraum kann Sunnyside Services, den Preis der Reservierung anpassen, garantiert jedoch nicht, dass Änderungen vorgenommen werden können.
*Wird innerhalb der 24h vor Anreise, die Umbuchung vorgenommen, entfällt die kostenfreie Stornierung. *
Die Rückgabezeit kann geändert werden, sofern die Verfügbarkeit der Fahrzeuge mit dem Flottenanbieter bestätigt wird. Um Änderungen anzufordern, muss der Kunde per E-Mail an contact@sunnyside.services oder über sein Benutzerprofil auf der Webseite Kontakt aufnehmen.
Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn das Fahrzeug vor der vorgesehenen Zeit zurückgegeben wird, es sei denn, das Sorglos-Paket wurde abgeschlossen und die darin festgelegten Bedingungen werden erfüllt.
12. Datenschutzklausel
Mieter und Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der Vermieterin gespeichert werden und aus zwingenden Gründen weitergegeben werden können. ©
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